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Prozesszertifizierung für die Unterweisung PSAgA

Mit der Prozesszertifizierung richtet sich die FISAT ZertOrga GmbH insbesondere an Ausbildungsunternehmen und Firmen, die ihre Beschäftigten in der Benutzung von PSAgA selbst unterweisen. Primär wird dabei die Konformität mit dem DGUV Grundsatz 312-001 und den Inhalten der DGUV Regeln 112-198 und 112-199 geprüft und bewertet. Sämtliche relevanten Kriterien sind von uns in der aktuellen Zertifizierungsordnung – Prozesszertifizierung für die Unterweisung PSAgA, eindeutig und verbindlich definiert.
 
In Verbindung mit dem bereitgestellten Planungs- und Verwaltungstool bietet die Konformitätsprüfung ein hohes Maß an Nachvollziehbarkeit, Vergleichbarkeit bei Inhalten sowie Rahmenbedingungen und somit letztendlich auch ein gutes Stück Rechtssicherheit für alle Unterweisenden, Anwender sowie Arbeitgeber.

Kurz gesagt, lassen sich die Eckdaten unserer Prozesszertifizierung folgendermaßen zusammenfassen:

Unabhängig bestätigte Konformität mit DGUV Grundsätzen und Regeln

  • DGUV Grundsatz 312-001
  • DGUV Regel 112-198
  • DGUV Regel 112-199

Online-Planungstool

  •  Intuitive Bedienbarkeit
  •  Hohes Maß an Arbeitserleichterung
  •  Flexibilität in Planung und Umsetzung

Kundenspezifische Rahmenlehrpläne

  • Einfache Planung
  • Flexibilität in der Anpassung
  • Sofort verfügbare Lehrpläne

Systemtransparenz

  • Vergleichbarkeit
  • Nachvollziehbarkeit
  • Rechtssicherheit

Lückenlose Dokumentation

  • Unterweisungsinhalte
  • Zeitliche Abläufe
  • Einhalten von Qualitätsstandards
     

Haben Sie Fragen zur Zertifizierung Ihres Unternehmens?

In der aktuellen Zertifizierungsordnung – Prozesszertifizierung für die Unterweisung PSAgA können Sie sich über alle Aspekte informieren.

Für weiterführende Informationen und zur Beantwortung Ihrer Fragen können Sie uns per E-Mail unter psaga@fisat.de erreichen.