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Durchführung von Unterweisungen

Bei der Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz ist es essentiell notwendig, dass die Beschäftigten befähigt, motiviert und dem Einsatzzweck entsprechend ausgestattet sind. Die Unterweisung ist ein wichtiges und zentrales Element, um die Kenntnisse und Fertigkeiten aber auch das Verständnis für die Notwendigkeit der Benutzung zu vermitteln.

Eine Unterweisung der Beschäftigten in der Benutzung ihrer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist Unternehmerpflicht. Die Unterweisung ist auf die Bedingungen am Einsatzort auszurichten und muss theoretische Einheiten sowie praktische Übungen beinhalten, die Durchführung einer Lernerfolgskontrolle wird empfohlen.
Im Gegensatz zur Seilzugangstechnik ist hierfür jedoch keine von der Ausbildung unabhängige Prüfung mit Ausstellung eines Zertifikats vorgesehen, sondern lediglich eine Bescheinigung der Teilnahme. Bei der Auswahl der unterweisenden Person ist sicherzustellen, dass diese fachlich und charakterlich geeignet ist.

Unterweisungen orientieren sich im Regelfall an den DGUV Regeln 112-198 (Benutzung von PSAgA) und 112-199 (Rettung mit PSAgA) sowie am DGUV Grundsatz 312-001 (Anforderung an unterweisende Personen).
Da ein Unternehmer bei der Beauftragung eines externen Unterweisenden in der Regel keine detaillierte Einsicht in Abläufe und Inhalte hat, bietet der FISAT eine Zertifizierung des Unterweisungsprozesses an.

Als Arbeitsmittel erhalten die zertifizierten Ausbildungsunternehmen Zugang zu einer Online-Plattform, die dem Nutzer die Möglichkeit bietet, Unterweisungen zu planen, standardisierte Rahmenlehrpläne zu erstellen, unterwiesene Personen zu verwalten und dies alles nachvollziehbar zu dokumentieren.

Wir haben damit ein transparentes System geschaffen, das allen Beteiligten Sicherheit gibt: dem Benutzer von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz, dem Arbeitgeber und auch der unterweisenden Person.

Kontakt und Information zur Prozesszertifizierung

In der aktuellen Zertifizierungsordnung – Prozesszertifizierung für die Unterweisung PSAgA können Sie sich über alle Aspekte informieren.

Für weiterführende Informationen und zur Beantwortung Ihrer Fragen können Sie uns per E-Mail unter psaga@fisat.de erreichen.