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Umgang mit abgelaufenen Zertifikaten und Fristen für Wiederholungsunterweisungen

Als Reaktion auf die Beschlüsse der Landesregierungen mit der Bundeskanzlerin vom 5. und 19. Januar 2021 hat der FISAT eine Reihe von Übergangsregelungen in Kraft gesetzt (detaillierte Informationen finden Sie hier).
Für zertifizierte Anwender und deren Arbeitgeber ist die Frage nach der Gültigkeit von Ausweisen sowie nach Fristen für die Teilnahme an einer Wiederholungsunterweisung zur Aufrechterhaltung der Qualifikationen entscheidend:

Abgelaufene Zertifikate
FISAT-Qualifikationen, die zwischen dem 01.10.2020 und dem 30.03.2021 ablaufen werden bis zur Teilnahme an einer Wiederholungsunterweisung, jedoch maximal bis zum 31.03.2021 als weiterhin gültig angesehen.

Fristen zur Teilnahme an einer Wiederholungsunterweisung
Inhaber von FISAT-Qualifikationen, die zwischen dem 01.10.2020 und dem 31.03.2021 ablaufen, können bis spätestens 30.04.2021 an einer Wiederholungsunterweisung teilnehmen ohne dafür einen gesonderten Antrag zu stellen. Sie können durch das beauftragte Ausbildungsunternehmen angemeldet werden.