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Aktuell keine Änderungen bei der Aussetzung von Prüfungen und Wiederholungsunterweisungen

Der Vorstand des FISAT und die Geschäftsführung der FISAT ZertOrga GmbH haben am 06.04.2020 im Rahmen einer Videokonferenz über das weitere Vorgehen während des anhaltenden Ausnahmezustandes beraten. Da es zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindliche Aussage der Bundesregierung bzw. der Landesregierungen hinsichtlich einer Aufhebung der Kontaktbeschränkungen gibt, ist es nicht möglich, einen Termin für die Wiederaufnahme der Prüfungstätigkeit festzulegen.

Die momentan geltenden Beschränkungen sozialer Kontakte sind bis 19.04.2020 in Kraft. Erst am Dienstag nach Ostern (14.04.2020) werden Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungen der Länder die Lage neu bewerten und anschliessend entscheiden, ob dieser Zeitraum verlängert werden muss.

Aus diesem Grund kann auch der FISAT erst Mitte der kommenden Woche Stellung zu einer möglichen Wiederaufnahme von Prüfungen und Wiederholungsunterweisungen nehmen.
Die wichtigsten Fragen zu ablaufenden und abgelaufenen FISAT-Zertifikaten finden Sie in der Information vom 23.03.2020.