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Häufig gestellte Fragen zum FISAT-Logbook – FAQs

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum FISAT-Logbuch. Sollte Ihre Frage hier leider unbeantwortet bleiben, so wenden Sie sich bitte an die Zertifizierungsstelle des FISAT zertorga@fisat.de.

Was kostet das FISAT-Logbuch?

Das FISAT-Logbuch ist für alle FISAT-zertifizierten Höhenarbeiter kostenfrei.

Woher bekomme ich das FISAT- Logbuch?


Die FISAT-Logbücher werden von den Zertifizierern des FISAT an die Teilnehmer nach erfolgreich absolvierter Prüfung Level 1 ausgegeben. Bei Bedarf erhalten FISAT-zertifizierte Anwender ein neues Logbuch von der Zertifizierungsstelle. Senden Sie uns dazu eine E-Mail mit Ihrer Ausweisnummer und Ihrer aktuellen Meldeadresse an zertorga(at)fisat.de. Ist das alte Logbuch nachweislich komplett gefüllt oder gestohlen worden, ist dieser Service ebenfalls kostenfrei.

Ich möchte schon bald an einer Prüfung Level 3 teilnehmen und brauche das FISAT-Logbuch so schnell wie möglich, um meine Einsatzzeiten als Nachweis zu dokumentieren.

Senden Sie eine Email an zertorga(at)fisat.de mit Ihrer Ausweisnummer und Ihrer aktuellen Meldeadresse. Wir werden Ihnen dann umgehend ein FISAT-Logbuch zusenden.

Muss ich das FISAT-Logbuch zwingend führen?

Ja. Zum 1. Juli 2017 wurde die Vorlage eines FISAT-Logbuchs bei Wiederholungsunterweisungen Level 1 und Level 2 sowie bei Prüfungen Level 2 verpflichtend eingeführt. Es muss ein auf den Seiten 8 und 9 (ab der Auflage 2017 S. 6 und 7) vollständig ausgefülltes und mit einem Passbild versehenes Logbuch vor Beginn der Prüfung, bzw. Wiederholungsunterweisung vorgelegt werden. Bis auf Weiters müssen für diese Veranstaltungen keine Mindesteinsatzzeiten dokumentiert sein. Der Nachweis von 250 Arbeitstagen als Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung Level 3 bleibt von dieser Neuregelung unberührt. Bereits zertifizierte Aufsichtführende Höhenarbeiter, Level 3 sind nicht verpflichtet, das Logbuch zu führen. Wir empfehlen allen Aufsichtführenden das Logbuch für den Nachweis gegenüber Auftraggebern und Kunden sowie aufgrund ihrer Vorbildfunktion für andere Höhenarbeiter dennoch zu führen.

Mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen, wenn das Logbuch nicht mitgeführt wird?

Genau wie bei fehlenden oder ungültigen Erste Hilfe-Zertifikaten und nicht vorhandenen arbeitsmedizinischen Tauglichkeitsbescheinigungen wird der Teilnehmer nicht zugelassen.

Wer bestätigt mir die Teilnahme an einer Prüfung oder Wiederholungsunterweisung im FISAT-Logbuch?

Nach bestandener Prüfung oder Wiederholungsunterweisung werden zusammen mit Ihren Ausweisdokumenten 2 Aufkleber von der FISAT-Geschäftsstelle an Sie versandt. Einer dieser Aufkleber wird im FISAT-Logbuch auf der dafür vorgesehenen Seite eingeklebt. Den anderen Aufkleber können Sie bei Bedarf für Ihren (orangen) Sicherheitspass der WEG und DGMK verwenden, falls Sie diesen führen sollten.

Wie wird meine dokumentierte Einsatzerfahrung für die Teilnahme an einer Prüfung zum Aufsichtführenden Höhenarbeiter Level 3 geprüft?


Die notwendigen Einsatzzeiten werden bei Ihrer Anmeldung zur Prüfung durch den Ausbildungsbetrieb geprüft. Sollten keine ausreichenden Einsatzzeiten nachgewiesen werden können, darf keine Anmeldung zur Prüfung erfolgen. Das FISAT-Logbuch muss dem anwesenden Zertifizierer vor Prüfungsbeginn im Original übergeben werden. Dieser prüft die Dokumentation während der schriftlichen Prüfung. Sollten keine ausreichenden Einsatzzeiten nachgewiesen werden können, so wird die Prüfung des Anwärters abgebrochen und diese Prüfung als nicht bestanden gewertet.

Werden auch meine Einsatzzeiten als Höhenarbeiter Level 1 als Voraussetzung für meine Teilnahme an einer Prüfung zum Aufsichtführenden Höhenarbeiter Level 3 anerkannt?


Nein, es werden dafür nur Ihre Einsatzzeiten als Höhenarbeiter Level 2 anerkannt.

Werden auch für die Teilnahme an einer Prüfung zum Höhenarbeiter Level 2 Mindesteinsatzzeiten verlangt?

Nein, derzeit nicht.

Was zählt als dokumentationsfähige Einsatzzeit?


Grundsätzlich sind nur geleistete Tätigkeiten am Einsatzort (z.B. Baustelle) dokumentationsfähig. Hierzu zählen folgende Tätigkeiten:

  • die direkte Arbeit im Seil,
  • Auf-, Um- und Abbau der Zugangstechnik,
  • Materialauswahl, Materialvor- und nachbereitung am Einsatzort.
  • Für bereits zertifizierte Aufsichtführende Level 3 zählt darüber hinaus auch die Planung und Leitung des Einsatzes dazu.

Sind Schulungs- und Trainingszeiten für SZP auch anerkannte Einsatzzeiten?

Nein, da diese nicht die praxisgerechte Situation am Einsatzort widerspiegeln und der Sinn der praktischen Erfahrung „im täglichen Arbeitsablauf” damit nicht erreicht wird. Für einen Nachweis der persönlichen Weiterbildung – ohne Anerkennung als praktische Einsatzzeit – können Trainingszeiten in Logbüchern ab der Ausgabe 2017 auf speziell dafür vorgesehenen Seiten dokumentiert werden.

Können Zeiten, in denen ich als Sicherungs- und Rettungsposten für SZP tätig bin, auch angerechnet werden?

Ja. Zeiten in denen Sie als Sicherungs- und Rettungsposten die sichere Arbeit Ihrer Kollegen gewähr-leisten können im FISAT-Logbuch auch als Einsatzzeiten vermerkt werden. Bei den abgesicherten Arbeiten muss es sich um den Einsatz von SZP handeln.

Können Zeiten, in denen ich als Höhenretter tätig bin, auch angerechnet werden?

Nein. Zeiten, in denen Sie als Höhenretter für die Absicherung von Fremdgewerken und Mitarbeitern unter Einsatz von PSA gegen Absturz tätig sind, dürfen nicht als Einsatzzeiten geführt werden.

Ich bin in der Planung und Projektsteuerung seilunterstützter Arbeiten tätig.
Zählen diese Zeiten als Einsatzzeiten?

Nein, da sie nicht die gewünschten Erfahrungswerte am Einsatzort und die erforderliche Teamführung vor Ort vermitteln. Aufsichtführende Höhenarbeiter, Level 3 können das FISAT-Logbuch nutzen, um die Planung von komplexen Einsätzen zu dokumentieren, da ein Nachweis von Mindesteinsatzzeiten im FISAT-Logbuch für diesen Personenkreis nicht notwendig ist.

Ich arbeite in einem Unternehmen, welches nur sehr selten SZP einsetzt. Es ist daher nicht möglich die geforderte Einsatzzeit für Level 3 nachzuweisen. Wie kann ich die Einsätze unserer Mitarbeiter trotzdem mit Aufsichtführenden absichern?

Unsere Erfahrungen auf Baustellen und in den jährlichen Wiederholungsunterweisungen zeigen, dass gerade Anwender mit wenigen und teilweise zeitlich weit auseinander liegenden Einsätzen deutliche Defizite in der sicheren Anwendung von Seilzugangstechniken zeigen. Dieser Aspekt verstärkt sich noch unter typischen Baustellenbedingungen in der Beurteilung auftretender Gefährdungen. Aus unserer Sicht ergeben sich zwei Möglichkeiten:
a) Die Einstellung eines erfahrenen Aufsichtführenden Level 3 (der Nachweis der Einsatzerfahrung kann über das FISAT-Logbuch geprüft werden).
b) Suchen Sie sich Unterstützung bei einem unserer erfahrenen FISAT-Mitgliedsunternehmen und buchen Sie für Ihre Aufgaben externe Aufsichtführende.

Können meine Einsatzzeiten auch durch Aufsichtführende nach den Zertifizierungskriterien anderer Verbände bestätigt werden?

Ja, wobei das eine Ausnahme darstellen sollte. Das European Committee for Rope Access (ECRA) hat sich intensiv mit dieser Fragestellung befasst und vertritt die Meinung, dass Höhenarbeiter unterschiedlicher Zertifizierungssysteme aufgrund verschiedener Techniken und Inhalte in den einzelnen Ausbildungsstufen nicht gemischt werden sollten. Details zum Mischen von Teams und der Bestätigung von Einsatzzeiten durch Aufsichtführende anderer Verbände finden Sie hier.

Warum wurden Mindesteinsatzzeiten als Voraussetzung für die Prüfung Level 3 eingeführt?

Von Aufsichtführenden Höhenarbeitern wird eine erweiterte Kompetenz in der sicherheitsrelevanten Abarbeitung von Baustellen erwartet. Vorausschauendes und zielgerichtetes Handeln kann nur mit praktischen Erfahrungen erbracht werden. Ausschließlich der arbeitstägliche Einsatz und das Reagieren auf vielfältige, sich ändernde Situationen kann diese Erfahrung vermitteln.

Die kompetente Lösung sicherheitsrelevanter Problemstellungen durch den gezielten Einsatz von Anschlagtechniken, regelkonformen Zugangstechniken und ergonomischen Positionierungsverfahren kann im schulischen Ausbildungsbetrieb nicht realisiert werden.

Jeder Anwender von SZP, insbesondere Berufseinsteiger, haben ein Recht auf eine kompetente Führungskraft, die aufgrund von Erfahrungswerten den Anforderungen an eine zeitgerechte Umsetzung der aktuellen Bestimmungen von Sicherheit und Gesundheitsschutz gerecht werden kann.