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Wiederaufnahme der Unterweisungstätigkeit

Basierend auf der Vereinbarung zwischen Bundes- und Landesregierungen zur schrittweisen Lockerung der Maßnahmen, die zur Eindämmung der Infektionsgefahr mit SARS-Cov-2 notwendig waren, hat der Vorstand des FISAT entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Durchführung von Wiederholungsunterweisungen ab 20.04.2020 möglich ist.
Die detaillierte Erklärung, in der auch die Fristverlängerung zur Teilnahme an einer Wiederholungsunterweisung erläutert wird, finden Sie hier.