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Fristverlängerung für die Teilnahme an Wiederholungsunterweisungen

Um auf die seit Wochen drastisch steigenden Infektionszahlen zu reagieren, setzt der FISAT mit sofortiger Wirkung eine pauschale Verlängerung von Qualifikationen und Fristen für die Teilnahme an Wiederholungsunterweisungen um:

FISAT-Qualifikationen, die zwischen dem 15.11.2021 und dem 30.03.2022 abgelaufen sind oder ablaufen werden, werden bis zur Teilnahme an einer Wiederholungsunterweisung, jedoch maximal bis zum 31.03.2022 als weiterhin gültig angesehen.

Die Teilnahme an einer Wiederholungsunterweisung ist für Anwender, deren Qualifikationen im oben genannten Zeitraum ablaufen, bis spätestens 30.04.2022 möglich, ohne dafür einen gesonderten Antrag stellen zu müssen.

Die ausführliche Information finden Sie hier.