Zum Hauptinhalt springen

Änderung der Fristen zur Teilnahme an einer Wiederholungsunterweisung

Im März 2019 hat der FISAT eine Information zur Änderung der Fristen für die Teilnahme an Wiederholungsunterweisungen veröffentlicht. Auf der zweiten Seite dieses Dokumentes finden Sie eine detaillierte Aufstellung, zu welchen Stichtagen die Frist verkürzt wird. Ebenso den Hinweis, dass die Möglichkeit einer Teilnahme mit abgelaufenem FISAT-Ausweis nach dem 30.06.2020 nicht mehr gegeben ist. Für alle Anwender, deren FISAT-Ausweise vor dem 31.12.2019 abgelaufen sind, gilt die Frist von 6 Monaten. Für Ausweise, die zwischen dem 01.01.2020 und dem 30.06.2020 ablaufen, erübrigt sich eine Rechnung - der letztmögliche Termin zur Teilnahme an einer Wiederholungsunterweisung ist der 30.06.2020. Bitte vermerken Sie, dass die Teilnahme an einer Wiederholungsunterweisung laut Prüfungsordnung 2020 bereits ab sechs Monaten vor Ablauf des Ausweises möglich ist.