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Personalzertifizierung Seilzugangs- und Positionierungstechniken

Das allgemeine Schutzziel beim Einsatz von seilunterstützten Zugangsverfahren ist in Deutschland in Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt und wird durch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit 2121 Teil 3 (TRBS 2121-3) konkretisiert.

Laut TRBS 2121-3 setzt die Anwendung von Seilzugangs- und Positionierungstechniken eine besondere fachliche Eignung voraus. Der Nachweis dieser Eignung erfolgt durch ein Zertifikat „Höhenarbeiter Level 1“, „Höhenarbeiter Level 2“ oder „Aufsichtführender Höhenarbeiter, Level 3“, welches nach erfolgreich absolvierter Prüfung ausgestellt wird. Um den Nachweis der fachlichen Eignung auch für Auftraggeber und Aufsichtspersonen von staatlichen Ämtern für Arbeitsschutz oder Berufsgenossenschaften nachvollziehbar zu machen, sollten Anwender und deren Arbeitgeber darauf achten, dass alle Prüfungen von einer unabhängigen Stelle abgenommen wurden und auf einer in Schriftform vorhandenen Prüfungsordnung basieren. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat die Anforderungen an Prüfungen von Höhenarbeiterinnen und Höhenarbeitern im DGUV Grundsatz 312-003 beschrieben.
Das Zertifizierungsverfahren des FISAT erfüllt die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben vollumfänglich. Gleiches gilt für die Anforderungen des ISO Standards 22846 "Rope Access Systems".

Alle FISAT-zertifizierten Höhenarbeiter können ihre vorhandene Qualifikation mit einem Lichtbildausweis oder jederzeit online nachweisen. Hier finden Sie eine ausführliche Stellungnahme zur internationalen Anerkennung und Verbreitung der FISAT-Qualifikation.

Da der Gesetzgeber eine jährliche Unterweisung fordert, sind FISAT-Ausweise immer nur ein Jahr gültig. Durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Wiederholungsunterweisung wird der Ausweis um ein Jahr verlängert.

Nach Beendigung einer Prüfung oder Wiederholungsunterweisung trägt der Zertifizierer die Ergebnisse in das QS-Portal ein - das QS-Portal ist eine für den FISAT programmierte und online gestützte Datenbank, in die sowohl die Ausbildungsunternehmen ihre Prüfungstermine als auch die Zertifizierer die Prüfungsergebnisse eintragen. Nach der Meldung der Ergebnisse werden die neuen Ausweise durch die Geschäftsstelle verschickt.

Die FISAT ZertOrga GmbH betreut das QS-Portal im Auftrag des Verbandes und wickelt eigenständig die organisatorischen bzw. administrativen Belange ab, die Prüfungen und Wiederholungsunterweisungen nach FISAT-Standards betreffen. Die FISAT ZertOrga GmbH ist Ansprechpartner für Ausbildungsbetriebe und Anwender, die diesbezüglich Fragen haben.

Haben Sie Fragen zu Ihren FISAT-Ausweisdokumenten oder der Zulassung zur Prüfung bzw. Wiederholungsunterweisung SZP?

Für weiterführende Informationen und zur Beantwortung Ihrer Fragen können Sie uns per E-Mail unter zertorga@fisat.de oder telefonisch unter +49 (0)671 9200 2838 erreichen.