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Was ist der Unterschied zwischen einer Sicherheitsinformation und einem Aufruf zur Produktüberprüfung?

Auf der Webseite des FISAT gibt es eine gesonderte Rubrik zum Thema Sicherheitsmeldungen beziehungsweise Sicherheitsinformationen. Dort findet man Berichte zu ausgewerteten Vorfällen: Es hat sich ein Unfall oder ein Beinaheunfall ereignet, und der FISAT hat davon Kenntnis bekommen. Der Verband beschreibt objektiv und zieht seine Schlussfolgerungen. Schließlich gibt der Verband eine Empfehlung, wie ein solches Vorkommnis in Zukunft vermieden werden kann. Dies setzt natürlich voraus, dass der FISAT die relevanten Information von einem Augenzeugen, am besten dem Betroffenen selbst, erhält und dass ein mögliches Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren abgeschlossen ist.

Anders verhält es sich mit den Aufrufen zur Produktüberprüfung. Einem Aufruf zur Produktüberprüfung muss kein sicherheitsrelevantes Vorkommnis vorausgegangen sein. Vielmehr publiziert ein Hersteller, dass bei seinem Produkt „X“ der Charge „Y“ der Fehler „Z“ auftreten kann. Wenn ein Anwender bei seinem Produkt eben diesen Fehler findet, soll er den Gegenstand umgehend ausmustern. Ein solcher Aufruf zur Produktüberprüfung wird durch den FISAT nicht ausgewertet, sondern in der Rubrik „Latest News“ tagesaktuell auf der Startseite wiedergegeben, um eine möglichst große Streuung zu erreichen.

Ein Aufruf zur Produktüberprüfung ist also nicht das Gleiche wie eine Sicherheitsinformation.