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Vorübergehende Frist für den Erhalt von FISAT-Qualifikationen

Aufgrund der sich weiter verschlechternden Lage im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 wird vorübergehend eine weitere Fristenlösung eingeführt, um eine gewisse Flexibilität beim Erhalt von FISAT-Qualifikationen zu bieten:

Inhaber von FISAT-Qualifikationen, die zwischen dem 1. Oktober 2020 und 28. Februar 2021 ablaufen, haben die Möglichkeit auch nach Ablauf des Ausweises, bis spätestens 31. März 2021, an einer Wiederholungsunterweisung oder nächsthöheren Level-Prüfung teilzunehmen, ohne hierfür besondere Gründe nachzuweisen. Die Anmeldung kann über das anbietende Ausbildungsunternehmen im QS-Portal erfolgen. Anträge oder eine gesonderte Anmeldung über die FISAT ZertOrga GmbH sind nicht notwendig.

Wir möchten explizit darauf hinweisen, dass die eingeräumte Frist nicht mit einer Verlängerung der Qualifikation gleichgesetzt werden darf. Ein abgelaufener Ausweis ist bis zur Teilnahme an einer Wiederholungsunterweisung ungültig.