Frist für Teilnahme an Wiederholungsunterweisungen wird geändert
Stattdessen bietet der Verband eine Zeitspanne von sechs Monaten vor Ablauf des jeweiligen FISAT-Ausweises an, in der der Höhenarbeiter an einer WU teilnehmen kann. Die Ausweisgültigkeit schließt dann nahtlos an den aktuell gültigen Ausweis an. Wenn also beispielsweise ein Höhenarbeiter einst an einem 18. September seine Qualifikation FISAT Level 2 erworben hat, wird sein Ausweis nach bestandener WU immer bis zum 18. September des Folgejahres verlängert. Neu ist, dass er bereits ab dem 18. März an einer WU teilnehmen kann, um eine Verlängerung bis zum 18. September des Folgejahres zu bekommen.
Bisher konnte man nur in einer Zeitspanne von drei Monaten vor Ablauf der Ausweisgültigkeit an einer WU teilnehmen, um eine Verlängerung zu erwirken. Durch die Neuregelung wird die Zeitspanne nun um drei Monate erweitert.