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Frist für Teilnahme an Wiederholungsunterweisungen wird geändert

Bisher hat der FISAT für den Zeitpunkt der Teilnahme an einer WU eine sechsmonatige Karenzzeit angeboten, die über die eigentliche Gültigkeitsdauer des jeweiligen FISAT-Ausweises hinausging. Diese Karenzzeit war eigentlich für Ausnahmesituationen gedacht.

Aufgrund der bewussten Ausnutzung der Frist und der daraus resultierenden Probleme, hat der Verband beschlossen, diese Karenzzeit nach und nach abzuschaffen: Ab dem 1. Januar 2020 wird sie jeden Monat um einen Monat verkürzt, was bedeutet, dass die Karenzzeit ab dem 1. Juli 2020 Geschichte sein wird. (Detaillierte Informationen finden Sie hier.)

Stattdessen bietet der Verband eine Zeitspanne von sechs Monaten vor Ablauf des jeweiligen FISAT-Ausweises an, in der der Höhenarbeiter an einer WU teilnehmen kann. Die Ausweisgültigkeit schließt dann nahtlos an den aktuell gültigen Ausweis an. Wenn also beispielsweise ein Höhenarbeiter einst an einem 18. September seine Qualifikation FISAT Level 2 erworben hat, wird sein Ausweis nach bestandener WU immer bis zum 18. September des Folgejahres verlängert. Neu ist, dass er bereits ab dem 18. März an einer WU teilnehmen kann, um eine Verlängerung bis zum 18. September des Folgejahres zu bekommen.

Bisher konnte man nur in einer Zeitspanne von drei Monaten vor Ablauf der Ausweisgültigkeit an einer WU teilnehmen, um eine Verlängerung zu erwirken. Durch die Neuregelung wird die Zeitspanne nun um drei Monate erweitert.