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Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

Mit der am 10.08.2020 veröffentlichten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel hat das BMAS den seit April geltenden Arbeitsschutzstandard konkretisiert, ergänzt und in die geltenden Arbeitsschutzgesetze eingebunden. So finden sich häufig Querverweise zu bereits bestehendem Recht. Die Arbeitsschutzregel enthält auf Basis des aktuellen Stands der Technik, Hygiene und Arbeitsmedizin differenzierte Umsetzungsmaßnahmen für Unternehmen und im Anhang konkrete Schutzmaßnahmen für besondere Arbeitsstätten wie zum Beispiel Baustellen oder die Forstwirtschaft. Die allgemein gültigen Maßnahmen umfassen zentrale technische Aspekte des Infektionsschutzes wie Lüf­tung und Abtrennungen sowie organisatorische Maßnahmen wie die Gestaltung von Ar­beits- und Pausenzeiten. Für Arbeitsbereiche, in denen technische und organisatorische Maßnahmen keinen hin­reichenden Infektionsschutz bieten können, werden personenbezogene Maßnahmen for­muliert, zum Beispiel die Nutzung von Mund-Nase-Bedeckungen.